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"Gesetzliche" Zubehöreigenschaft iSd § 294 ABGB durch Denkmalschutz

RechtsprechungOrdentliche GerichteAss.-Prof. Dr. Martina KisslingerJBl 2012, 583 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 294 ABGB:

Wenngleich für den Umfang der Unterschutzstellung nach § 1 DenkmalschutzG (DMSG) entscheidend ist, ob die betreffenden Sachen zivilrechtlich als Bestandteil oder Zubehör zu qualifizieren sind, hat eine derartige Unterschutzstellung zur Folge, dass eine "gesetzliche" Zubehöreigenschaft iSd zweiten Falles des § 294 letzter Halbsatz ABGB vorliegt.

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