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Gröbliche Benachteiligung durch Verfall von Thermengutscheinen nach zwei Jahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2012, 588 Heft 9 v. 1.9.2012

§ 879 Abs 3 ABGB

§§ 28 und 29 KSchG:

Die Ausnahme von der in § 879 Abs 3 ABGB verankerten Inhaltskontrolle - die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten - ist möglichst eng zu verstehen und soll auf die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen beschränkt bleiben, sodass vor allem auch die im dispositiven Recht geregel-

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