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Mit der Benutzung einer gemeinschaftlichen Sache "unmittelbar" zusammenhängende Rechte und Pflichten iSd § 838a ABGB / "notwendige Streitgenossenschaft" im Außerstreitverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 188 Heft 3 v. 14.3.2011

§ 838a ABGB

§ 3 AußStrG

§§ 16 ff Oö FischereiG:

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