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Erheblichkeitsschwelle für Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude (II)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2011, 49 Heft 1 v. 25.1.2011

§ 31e Abs 3 KSchG:

Der Ersatzausspruch nach § 31e Abs 3 KSchG setzt eine über bloße Unlustgefühle hinausgehende Beeinträchtigung der Urlaubsfreude voraus. Unterhalb dieser Erheblichkeitsschwelle können die durch die Mängel hervorgerufenen (immateriellen) Unlustgefühle durch die Preisminderung angemessen mitabgegolten sein.

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