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Ende der Hauptverhandlung und Protokollierung von Rechtsmittelanmeldungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteAlexander TipoldJBl 2010, 811 Heft 12 v. 21.12.2010

§ 84 Abs 2 und § 271 Abs 7 StPO:

Die Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung ist, selbst wenn sie unmittelbar nach der Rechtsmittelbelehrung erfolgt, nicht mehr Gegenstand der mit dieser jedenfalls endenden Hauptverhandlung.

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