§ 830 ABGB
§ 36 WEG 2002:
Das Fehlen einer Ausschlussklage in der schlichten Eigentumsgemeinschaft stellt keine planwidrige Unvollständigkeit dar, die durch analoge Anwendung des § 36 WEG 2002 geschlossen werden müsste.
§ 830 ABGB
§ 36 WEG 2002:
Das Fehlen einer Ausschlussklage in der schlichten Eigentumsgemeinschaft stellt keine planwidrige Unvollständigkeit dar, die durch analoge Anwendung des § 36 WEG 2002 geschlossen werden müsste.