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Gutachten über die Mündelsicherheit von Aktien

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2010, 781 Heft 12 v. 21.12.2010

§§ 230e und 1295 ff ABGB:

Die Richtigkeit eines Gutachtens über den Erwerb von Wertpapieren zur Anlegung von Mündelgeld iSd § 230e ABGB ist einer ex-ante-Prüfung zu unterziehen. Bei der Beurteilung von Aktien darf sich ein Sachverständiger auf öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen (Jahresabschlüsse; Prüfberichte; Börsenstatistiken; Presseberichte) beschränken, solange keine begründeten Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.

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