Die Ranganmerkung für die beabsichtigte Abtretung der Hypothekarforderung soll dem neuen Hypothekargläubiger den geplanten Forderungserwerb auf ähnliche Weise absichern wie die Veräußerungsranganmerkung dem Liegenschaftserwerber den Eigentumserwerb. Die Abhängigkeit des sachenrechtlichen Hypothekenerwerbs vom Vorhandensein einer gesicherten Forderung streut aber Sand in dieses Konzept der Abtretungsranganmerkung, insbesondere, wenn der Schuldner zwischenzeitig die gesicherte Forderung bezahlt. Die Arbeit versucht, eine Lösung für das geltende Recht zu entwickeln, aber auch Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung zu machen. Der zweite Teil geht der verwandten Frage nach, wie sich die Zahlung der hypothekarisch gesicherten Forderung durch den unverständigten Schuldner auf die zuvor bereits beantragte Einverleibung einer Afterhypothek auswirkt. Erörtert wird weiters, ob die Afterverpfändung die Verpfändung der gesicherten Forderung voraussetzt.