Der Gesetzgeber hat die Problematik eines Wechsels bei aufrechtem Arbeitsvertrag aus einer bestehenden Pensionskassen-(PK-)Zusage in eine andere PK oder eine andere Form der betrieblichen Altersvorsorge, insb in eine betriebliche Kollektivversicherung (bKV), nur partiell geregelt1). Einzugehen ist im Rahmen dieser Untersuchung auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Wechsel sowie auf einen inoffiziellen Ministerialentwurf, der weitergehende Wechselmöglichkeiten schaffen soll.