Mit Wirkung vom 1. 1. 2008 wurde der Begriff des Amtsträgers in das österr Strafrecht eingefügt und spielt seither eine entscheidende Rolle für die Korruptionstatbestände der §§ 304, 307 StGB. Die Legaldefinition des Amtsträgers in § 74 Abs 1 Z 4a StGB ist allerdings sehr unbestimmt geraten. Der vorliegende Beitrag untersucht die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Amtsträgers, arbeitet die damit im Zusammenhang stehenden Probleme heraus und zeigt die mitunter entstandenen, ungeplanten Rechtslücken auf. Zudem wird auf die Verletzung europarechtlicher Verpflichtungen durch die Ungleichbehandlung von Abgeordneten österr Parlamente und Mitgliedern des Europäischen Parlaments eingegangen.