§§ 7, 354 und 367 EO:
Einem gerichtlichen Vergleich, wonach die Schuldnerin sich verpflichtet, ihre Anteile an einer bestimmten "GmbH in Tschechien an den Antragsgegner abzutreten und alle dafür erforderlichen Urkunden binnen 14 Tagen nach Vorlage zu fertigen", fehlt es an der für einen Exekutionstitel erforderlichen Bestimmtheit.