§ 934 ABGB
§ 27 Abs 1 und § 37 Abs 1 Z 14 MRG:
Im Gegensatz zu Kondiktionsansprüchen, die durch den besonderen Bereicherungsanspruch des § 27 MRG ausgeschlossen werden, bleibt nach Ansicht des erkennenden Senats für vertragliche Ansprüche wie laesio enormis, aber auch Irrtumsanfechtung bzw Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände, dessen Eigenschaft als Schein- oder Umgehungsgeschäft zur Verdeckung einer unzulässigen Ablöseforderung der Mieter gar nicht behauptet, der streitige Rechtsweg zulässig.