vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die neue Erneuerung des Strafverfahrens - zulässige Analogie oder Rechtsschöpfung?

Korrespondenza. Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-KrauskopfJBl 2008, 130 Heft 2 v. 1.2.2008

In JBl 2008, 23 berichtet Frau Elisabeth Rieder in ihrem Beitrag "Die Erneuerung des Strafverfahrens ohne vorheriges Erkenntnis des EGMR" über die E 13 Os 135/06m, mit der der OGH die Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO erweitert hat: Nunmehr soll die Erneuerung auch ohne vorangegangenes Urteil des EGMR zulässig sein. Es reiche genauso aus, dass der OGH selbst eine Grundrechtsverletzung festgestellt hat. Für die Zulässigkeitskriterien des Rechtsbehelfs, mit dem eine solche Feststellung und in weiterer Folge eine Erneuerung bewirkt werden kann, verweist der OGH auf Art 34 und Art 35 MRK, insb auf die Antragsfrist von sechs Monaten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!