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Verfahrensdauer, keine Rechtsverletzung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2007, 538 Heft 8 v. 1.8.2007

Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG:

Mit der gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG erhobenen Beschwerde können Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, die in einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründet sind. Eine nach Auffassung des Beschwerdeführers unangemessen lange Verfahrensdauer stellt jedoch keine solche Rechtsverletzung dar.

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