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Umfang eines Rechts zum Betrieb eines Kabelnetzes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 452 Heft 7 v. 17.7.2006

§§ 472 ff und 914 ABGB; §§ 5 ff TKG:

Die irrige Auffassung, „Servitut“ sei grammatikalisch sächlichen Geschlechts, kann wohl nur auf schwindende Lateinkenntnisse einerseits und die leider auch bei Verfassern von Wörterbüchern bestehende Unkenntnis der österr Rechtssprache andererseits zurückgeführt werden.

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