§§ 8 und 57 RAO; § 1 UWG; §§ 45 und 46 RL-BA 1977:
Schuldnerberatung, soweit sie als Rechtsberatung Rechtsanwälten vorbehalten ist, verstößt gegen § 1 UWG, wenn sie unzulässigerweise von einem Nicht-Rechtsanwalt ausgeübt wird.
§§ 8 und 57 RAO; § 1 UWG; §§ 45 und 46 RL-BA 1977:
Schuldnerberatung, soweit sie als Rechtsberatung Rechtsanwälten vorbehalten ist, verstößt gegen § 1 UWG, wenn sie unzulässigerweise von einem Nicht-Rechtsanwalt ausgeübt wird.