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Kein Zahlungsaufschub nach angeordneter Ersatzfreiheitsstrafe

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 193 Heft 3 v. 15.3.2006

§ 409 Abs 3 und 4 StPO; §§ 5 und 6 StVG:

Nach Anordnung des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe als Folge nicht rechtzeitiger Bezahlung fälliger Teilbeträge einer Geldstrafe kommt die Gewährung eines Zahlungsaufschubes nicht mehr in Betracht.

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