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Bekanntgabe des Inhabers einer dynamischen IP-Adresse im Strafverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 130 Heft 2 v. 15.2.2006

§ 149a StPO; Art 10a StGG; § 103 TKG 2003; § 91 UrhG:

Die gerichtliche Erhebung von Daten einer Telekommunikation zum Zwecke der Strafverfolgung hat grundsätzlich nach den Bestimmungen der StPO zu erfolgen. Das TKG 2003 erkennt diesen Primat ausdrücklich an.

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