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Berechnung der Abfertigung bei Wechsel von Voll- auf Teilzeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 127 Heft 2 v. 15.2.2006

§ 23 AngG; § 56 oö LVBG:

Die Bestimmungen, wonach die Abfertigung sich nach dem zuletzt bezogenen Entgelt bemisst, sind auch beim Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung anwendbar; die Sonderregel des § 14 Abs 2 AVRAG ist mangels Lückenhaftigkeit der allgemeinen Bestimmungen nicht generalisierbar. In Regeln wie § 23 AngG liegt auch keine mittelbare Diskriminierung.

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