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Keine Anrechnung von durch Unterhaltsverletzung erzwungenem Eigenerwerb auf den Unterhaltsanspruch

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2006, 715 Heft 11 v. 15.11.2006

§ 66 EheG; § 94 ABGB:

Die Rsp, wonach ein eigenes Einkommen, das ein Eheteil nur aufgrund der durch eine Unterhaltsverletzung des anderen entstandenen Not erwarb, bei der Unterhaltsbemessung außer Betracht bleibt, gilt nicht nur während aufrechter Ehe, sondern auch für den Anspruch nach § 66 EheG.

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