§ 49 Abs 2 Z 2, §§ 76 und 76a JN:
Die Klage auf Anfechtung eines Unterhaltsvergleichs ist ein Unterhaltsstreit iSd § 49 JN.
Die Wiederaufnahmsklage gegen ein Scheidungsurteil ist keine Klage „über die Scheidung“; sie kann daher mit der Vergleichsaufhebung nicht gem § 76a JN verbunden werden.