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Zuständigkeit für Wiederaufnahmeklage gegen Scheidungsurteil und Anfechtung eines Unterhaltsvergleichs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 390 Heft 6 v. 14.6.2005

§ 49 Abs 2 Z 2, §§ 76 und 76a JN:

Die Klage auf Anfechtung eines Unterhaltsvergleichs ist ein Unterhaltsstreit iSd § 49 JN.

Die Wiederaufnahmsklage gegen ein Scheidungsurteil ist keine Klage „über die Scheidung“; sie kann daher mit der Vergleichsaufhebung nicht gem § 76a JN verbunden werden.

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