§§ 1294 ff ABGB:
Bei Kampfsportarten, zu denen auch Judo zählt, ist die Verletzung eines Mitspielers dann nicht rechtswidrig, wenn sie sich aus typischen, beim Sport unvermeidlichen Verstößen gegen Spielregeln ergibt; solche Regelverstöße begründen idR keinen Sorgfaltsverstoß.