Der Beitrag untersucht die Frage, wann bei Verständigung des Drittschuldners die Sicherungszession oder Verpfändung einer Forderung wirksam wird, und zieht dabei die Anwendbarkeit der rechtsgeschäftlichen Empfangstheorie in Zweifel. Dazu wird auch auf die Rechtsfolgen der Rückerlangung der Pfandsache durch den Pfandschuldner und die Entfernung von Pfandzeichen bei symbolischer Verpfändung eingegangen.