Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Problemen, die sich bei Ausgliederungen, konkret im Bereich der „öffentlichen“ Arbeitskräfteüberlassung („Zuweisung“) an einen Privaten, stellen. Insbesondere Rechtsgrundlage und Umfang der Fürsorgepflicht des privaten Beschäftigers gegenüber der zugewiesenen Arbeitskraft werden eingehend untersucht.