§§ 426 ff und 943 ABGB; § 1 NotAktsG:
Erhält die Geschenknehmerin durch die Einräumung von Mitzeichnungsbefugnis die Möglichkeit, uneingeschränkt über die im Depot befindlichen Wertpapiere zu verfügen - was sie letztlich auch getan hat -, so ist von einer wirklichen Übergabe auszugehen.