vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Psychische Tatfolgen einer Vergewaltigung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2005, 670 Heft 10 v. 21.10.2005

§ 84 Abs 1 und § 201 Abs 2 StGB:

Qualifizierende Tatfolgen einer Vergewaltigung nach § 201 Abs 3 aF (= § 201 Abs 2 nF) iVm § 84 Abs 1 StGB können auch im psychischen Bereich liegen. Eine erhebliche psychische Traumatisierung mit einer daraus resultierenden Belastungsstörung ist eine derartige Tatfolge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!