§§ 78, 209 und 224 EO; § 93 Abs 1 ZPO:
Seit Aufhebung des § 224 Abs 2 EO durch die EO-Nov 2000 darf eine Zuweisung des Erlöses aus der Verwertung nicht mehr erfolgen, soweit eine Höchstbetragshypothek nicht oder nicht gehörig angemeldet wurde.
§§ 78, 209 und 224 EO; § 93 Abs 1 ZPO:
Seit Aufhebung des § 224 Abs 2 EO durch die EO-Nov 2000 darf eine Zuweisung des Erlöses aus der Verwertung nicht mehr erfolgen, soweit eine Höchstbetragshypothek nicht oder nicht gehörig angemeldet wurde.