Ob sich der gute Glaube des Erwerbers auf die Eigentümerstellung des unberechtigten Veräußerers beziehen muss oder auch das Vertrauen auf eine Verfügungsbefugnis geschützt wird, gehört zu den umstrittenen Fragen redlichen Mobiliarerwerbs. Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung ist deshalb die Legitimationswirkung des Besitzes. Auf dieser Basis wird erörtert, ob § 1088 Satz 2 ABGB einen gesetzlichen Anhaltspunkt für eine stärker auf die Umstände des Einzelfalles abstellende Rechtsscheinlösung bietet, wobei der Autor eine analoge Anwendung der Regeln über die Anscheinsvollmacht erwägt.