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Risikohaftung des Arbeitgebers für Personenschäden?*)*)Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag vom 24.9.2004 im Rahmen des Seminars für absolvierte Juristen in Traunkirchen

Aufsätzeo. Univ.-Prof. Dr. Peter ApathyJBl 2004, 746 Heft 12 v. 15.12.2004

Ob den Arbeitgeber im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § 333 Abs 3 ASVG eine Risikohaftung analog § 1014 ABGB für Personenschäden eines Arbeitnehmers trifft, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten. Der Beitrag befasst sich mit dem Zusammenwirken von § 333 Abs 3 ASVG und § 3 Z 3 EKHG sowie der unterschiedlichen Ausgangslage bei Sach- und bei Personenschäden eines Arbeitnehmers bei dessen Tätigkeit in fremdem Interesse.

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