§§ 916 und 1293 ff ABGB; §§ 182 und 182a ZPO:
Zur Behauptung einer Bank, von einem Dritten durch Scheinerwerb von Geschäftsanteilen geschädigt worden zu sein.
Zur richterlichen Anleitungspflicht bei unklarem bzw unschlüssigem Klagebegehren.
§§ 916 und 1293 ff ABGB; §§ 182 und 182a ZPO:
Zur Behauptung einer Bank, von einem Dritten durch Scheinerwerb von Geschäftsanteilen geschädigt worden zu sein.
Zur richterlichen Anleitungspflicht bei unklarem bzw unschlüssigem Klagebegehren.