vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ordentliche Kündigung eines Kreditkartenvertrages

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 572 Heft 9 v. 22.9.2003

§§ 859 ff ABGB:

Ein Kreditkartenvertrag als Dauerrechtsverhältnis kann jederzeit aus wichtigem Grund, aber auch durch ordentliche Kündigung mit angemessener Frist einseitig aufgelöst werden. Ein Kontrahierungszwang besteht für das Kreditkartenunternehmen nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!