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Keine Irrtumsanfechtung beim Gattungskauf, wenn nur beim gelieferten Stück, nicht aber bei der Gattung die vereinbarten Eigenschaften fehlen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 573 Heft 9 v. 22.9.2003

§§ 870, 871 und 1053 ABGB:

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