Die Zersplitterung der Verfassungs- und Gesetzeslage im Bereich der Gerichtsorganisation ist Folge einer eineinhalb Jahrhunderte dauernden Entwicklung, die historisch nachvollziehbar, heute aber nicht mehr zweckmäßig ist. So werfen die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Festlegung des Sprengels und für die Festlegung des Sitzes eines Bezirksgerichtes schwierige Rechtsfragen auf. Eine seit über 50 Jahren diskutierte umfassende Reform der österr Gerichtsorganisation wurde bis heute nicht umgesetzt. Budgetnöte schließlich veranlassten den Bund, die - zum überwiegenden Teil auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgehenden - Sprengel der Bezirksgerichte in bislang fünf Bundesländern neu festzulegen.