vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterlassungsanspruch gegen Ehestörer

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 371 Heft 6 v. 27.6.2003

§ 90 ABGB:

OGH 5. 11. 2002, 4 Ob 223/02a (LGZ Graz 28. 5. 2002, 7 R 61/02; BGZ Graz 28. 2. 2002, 25 C 2314/01m)

Der Kl ist seit 16. 7. 1983 verheiratet. Am 21. 9. 2000 hat die Ehegattin des Kl eine Scheidungsklage eingebracht; sie hat die Klage jedoch mittlerweile zurückgenommen. Gemeinsamer Wohnsitz der Ehegatten und ihrer beiden Kinder ist ein Einfamilienhaus in M.; das Haus steht im Hälfteeigentum beider Ehegatten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!