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Bemessung des Kindesunterhalts nach Aufhebung des § 12a FLAG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 174 Heft 3 v. 20.3.2003

§ 140 ABGB:

OGH 28. 11. 2002, 3 Ob 141/02k (LGZ Wien 13. 3. 2002, 45 R 10/02g; BG Liesing 21. 8. 2001, 7 P 279/97z)

Der Vater erzielt seit Juli 2000 ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich S 36.135,- (= € 2.626,03). Er ist - abgesehen von den beiden Antragstellern - noch für seinen Sohn Anton, geboren am 31. 1. 1979, sorgepflichtig. Eine weitere Sorgepflicht für seine Tochter Alice, geboren am 16. 4. 1973, fiel Ende Juli 2000 weg.

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