§ 435 ABGB; §§ 37 und 39 EO:
Bei einer Exekutionsführung auf ein Bauwerk, das wegen ursprünglich gegebener Belassungsabsicht ungeachtet einer späteren diesbezüglichen Vereinbarung kein Superädifikat ist, kann der Verpflichtete mit Einstellungsantrag gem § 39 Abs 1 Z 2 EO, der Grundeigentümer mit Klage nach § 37 EO vorgehen.