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Ehelicher Unterhalt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 449 Heft 7 v. 20.7.2002

§ 94 ABGB:

Das Unterhaltsbegehren ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Ehewohnung deshalb verlässt, weil ihm ein weiteres Verbleiben in der Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten wegen dessen Verhaltens nicht mehr zumutbar war.

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