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Spalt in einer Straße wegen einer Brückenwaage / Konkurrenz von §§ 1319 und 1319a ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 463 Heft 7 v. 20.7.2002

§§ 1319 und 1319a ABGB:

Eine Brückenwaage im Verlauf einer Straße ist ein Werk iSv § 1319 ABGB. Ein technisch bedingter Spalt an deren Rand begründet für Radfahrer eine erhebliche Gefahr, die die von § 1319 ABGB angeordnete Verschärfung der Haftung rechtfertigt.

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