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Kein Rekursrecht eines Vertragspartners der Konkursmasse gegen Versagung der konkursgerichtlichen Genehmigung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 465 Heft 7 v. 20.7.2002

§§ 83 f KO; Art 6 MRK:

Ein Vertragspartner, zu dessen Kaufvertrag mit der Konkursmasse das Konkursgericht die Genehmigung versagt, hat noch keine zivilrechtliche Position eingeräumt bekommen. Er hat daher auch kein Rekursrecht gegen die Versagung der Genehmigung.

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