Im Zuge der geplanten Reform des strafprozessualen Vorverfahrens soll auch im Bereich der Telefonüberwachung ein völlig neues System geschaffen werden, indem die Überwachung des Fernmeldeverkehrs und die Postbeschlagnahme anders als bisher in einem Abschnitt als Überwachung von Nachrichten gemeinsam geregelt werden sollen. Kleine Änderungen im Rahmen des bestehenden Systems sah allerdings bereits der Ministerialentwurf zu einer Strafprozessnovelle 2001 vor, um die Terminologie der StPO an neue Kommunikationstechnologien anzupassen. Letztlich behielt das Strafrechtsänderungsgesetz 2001 aber auch diese „kleine“ Novelle der umfassenden Neugestaltung im Zuge des Strafprozessreformgesetzes vor. Der Beitrag setzt sich mit den beabsichtigten Änderungen auseinander und zeigt die Probleme und Konsequenzen des geplanten Systemwechsels auf.