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Unanfechtbarkeit von Beschlüssen im Rahmen der Zwangsverwaltung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 659 Heft 10 v. 20.10.2002

§ 114 Abs 3, §§ 115 und 132 EO:

Der Beschluss des Gerichts, mit dem der Termin für die Rechnungslegung des Zwangsverwalters geändert wird, ist ebenso unanfechtbar wie derjenige, mit dem die Entlassung des Zwangsverwalters abgelehnt wird.

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