§ 97 ABGB; §§ 81 ff EheG; § 1295 ABGB:
Die Rsp des OGH, wonach ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten schon bei fahrlässiger Verletzung eines besitzverstärkten Forderungsrechts besteht, betrifft nur rechtsgeschäftlichen Erwerb.
§ 97 ABGB; §§ 81 ff EheG; § 1295 ABGB:
Die Rsp des OGH, wonach ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten schon bei fahrlässiger Verletzung eines besitzverstärkten Forderungsrechts besteht, betrifft nur rechtsgeschäftlichen Erwerb.