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Beschwerdelegitimation bei Maßnahme mit Todesfolge

VerfassungsgerichtshofJBl 2001, 578 Heft 9 v. 20.9.2001

Art 83 Abs 2 und Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG; § 67c AVG; § 88 Abs 1 SPG; Art 2 und 3 MRK:

Ist der durch die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Betroffene während der Amtshandlung verstorben, ist gem Art 129a B-VG der UVS auch zuständig, über von nahen Angehörigen diesbezüglich behauptete, den Verstorbenen betreffende Rechtsverletzungen (Art 2 und 3 MRK) zu erkennen.

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