§ 142 ABGB; Art 1 Abs 1 Unterhaltsstatutabkommen BGBl 1961/293; § 28 IPRG; § 519 Abs 1 Z 2 ZPO:
Ist der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes in Österreich, so sind der Unterhaltsanspruch als solcher und dessen Höhe zufolge Art 1 Abs 1 Unterhaltsstatutabkommen nach österr Recht zu beurteilen.