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Verwertung einer heimlichen Tonbandaufnahme im Zivilprozess

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 458 Heft 7 v. 20.7.2000

§§ 266 ff ZPO; § 120 StGB:

Die Verwertung einer heimlichen Tonbandaufnahme kann auf Grund einer Interessenabwägung zulässig sein, wenn diese Verwertung das möglicherweise einzig wirksame Verteidigungsmittel gegen einen (möglichen) Prozessbetrugsversuch des Prozessgegners darstellt.

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