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Idealkonkurrenz zwischen schwerer Sachbeschädigung und Verhetzung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 469 Heft 7 v. 20.7.2000

§§ 28, 126 Abs 1 Z 7 und § 283 Abs 2 StGB:

Unter der Tathandlung des „Hetzens“ wird eine in einem Appell an Gefühle und Leidenschaften bestehende tendenziöse Aufreizung zum Hass und zur Verachtung gegen eine der in § 283 Abs 1 StGB genannten Gruppen verstanden.

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