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Haftung wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 113 Heft 2 v. 20.2.2000

§§ 1295, 1301 und 1311 ABGB; § 286 StGB:

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