§ 1327 ABGB:
Für den Anspruch der Hinterbliebenen aus § 1327 bildet der gesetzliche Unterhaltsanspruch auch dann die Untergrenze, wenn der Getötete tatsächlich weniger geleistet hat.
OGH 2. 9. 1999, 2 Ob 243/99w (OLG Wien 29. 4. 1999, 17 R 58/99w; LGZ Wien 20. 1. 1999, 14 Cg 73/96z)