§§ 1, 3 Abs 1 und § 4 1. BRBG; § 4 Abs 2 II. TN zum ABGB:
Die II. TN zum ABGB bezeichnet sich ausdrücklich als Novelle zum ABGB, wurde auch weitgehend unmittelbar in das ABGB aufgenommen und ist daher zufolge §§ 3 und 4 1. BRBG auch in ihren verfahrensrechtlichen Bestimmungen ebenso weiter in Kraft wie die in den Anhang zum BRBG aufgenommene Stammfassung des ABGB.